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Erstes NABU-Kurzgutachten liegt vor

 

Pressemitteilung, 15. Dezember 2014

 

Die Interessengemeinschaft Guaita-Park hatte am vergangenen Freitag Gelegenheit mit Erlaubnis des aktuellen Besitzers die Liegenschaft Königsteiner Str. 22-24 (Guaita-Park) von einem NABU-Experten besichtigen lassen. Angesichts der Dringlichkeit des Besuches, der den Zustand des Parks vor dem am heutigen Tag stattfindenden Gespräch zwischen Real Estate, Stadt Kronberg, Unterer Naturschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege und evtl. daraus resultierenden Fäll-Aktionen festhalten sollte, wurde zunächst in einem ausführlichen Rundgang ein Gesamtbild des Gebietes erstellt und in einem Kurzgutachten gewürdigt.


Nach der Beurteilung des Sachverständigen Franz Josef Salzmann, stellt die Liegenschaft in ihrer Gesamtheit ein einzigartiges, zusammengehörendes Biotop dar, das auch artengeschützten Tieren als Aufenthalts- und Fortpflanzungsstätte dient. Es wurde eine Reihe von Habitatbäumen festgestellt, von denen einige von der Real Estate offenbar zur Fällung markiert waren. Die auf dem Grundstück vorkommenden Weißtannen finden sich nach Auskunft des Sachverständigen so an keiner Stelle des Taunus mehr. Sie entstammen vielmehr der Historie und sind insofern auch für einen Denkmalschutz relevant.


Schon dieses erste kurze Gutachten ist ein nachhaltiges Indiz dafür, dass das Gesamtensemble denkmal- und artenschutzwürdig ist. In dieser Situation Abriss- oder Fällungsgenehmigungen zu erteilen ohne das Erstellen eines fundierten Gutachtens durch die zuständigen Behörden in der Brut- und Fortpflanzungsperiode abzuwarten, wäre zweifelsfrei nicht nur moralisch, sondern insbesondere auch rechtlich problematisch. Vor allem eine ordnungsgemäße Kartierung des Geländes ist dringend und zeitnah erforderlich.


Bereits am Freitagnachmittag hat die Interessengemeinschaft die Obere und Untere Naturschutzbehörde sowie das Landesamt für Denkmalpflege über das vorliegende Gutachten informiert und dringend ersucht, am heutigen Montag ohne weitere Prüfungen und Gutachten keine Abriss- oder Fällgenehmigungen zu erteilen.


Dass der 1. Stadtrat die Verdichtung plant und ausdrücklich auch dabei den Guaita-Park dafür nutzen will, hat er in mehreren öffentlichen Stellungnahmen in der Presse betont. So ließ er sich in einer der Zeitungen mit „Wenn es um Nachverdichtungspotenzial und Wohnungsbau geht, kann und muss man auch über diese Flächen reden“ zitieren. Es soll also Hand an den Guaita-Park gelegt und das Biotop zerstört werden. In diesem Zusammenhang ist es dann auch völlig unglaubwürdig, wenn der 1. Stadtrat behauptet, er habe von den Bebauungsvorhaben abgeraten. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass die Interessengemeinschaft Guaita-Park den Plänen des Stadtrats vorzeitig auf die Schliche gekommen ist. Das würde auch seine wütende Polemik gegen die Interessengemeinschaft erklären.


Die Interessengemeinschaft wird jedenfalls alle erforderlichen Mittel ergreifen, um die Zerstörung von Flora und Fauna des Guaita-Parks, nicht nur in der genannten Liegenschaft, sondern im gesamten Bereich des Bebauungsplans 120 „Guaitapark“, zu verhindern.

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